Feuerwiderstand / Feuerwiderstandsklasse

Der Feuerwiderstand bezeichnet die Zeitspanne, die ein Bauteil während eines Brandes funktionstüchtig bleiben muß.

Die Feuerwiderstandsklassen werden in Deutschland in der DIN4102 und in Europa in der DIN EN 13501 geregelt.

Es gibt Standard-Bauteile (z.B. Metalltüren, Fenster etc.), deren Feuerwiderstandsdauer in den entsprechenden Normen aufgeführt sind. Bauteile, die dort nicht aufgeführt sind, benötigen ein Gutachten oder ggf. eine bauaufsichtliche Zulassung im Rahmen einer Brandprüfung durch ein beim DIBt akkreditierten Prüfinstitutes.
Die Brandprüfung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN 1365-2 "Feuerwiderstandsprüfungen für tragende Bauteile".

Folgende Brandschutzklassen werden in der DIN 4102 definiert :
F30 (feuerhemmend)
F60 (hoch feuerhemmend)
F90 (feuerbeständig)
F120 (hoch feuerbeständig)
F180 (höchst feuerbeständig)

Der Buchstabe 'F' bezeichnet in diesem Fall die Art des Bauteils (z.B. Decke, Wand, Stützen, Unterzüge, Treppen) und die dahinter angegebene Zahl die Dauer in Minuten, die das Bauteil dem Brand widerstehen muß, bevor ein Versagen des Bauteils eintritt.

Im Wohnungsbau wird in der Regel eine Feuerwiderstandsklasse F30 (bei tragenden Wohnungstrennwänden F90) vorausgesetzt.
Im Industrie- und Gewerbebau wird heutezutage meist die Fuerwiderstandsklasse F90 vorausgesetzt.

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